Stromanbieterwechsel

Beim Stromwechsel ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromlieferung zu jedem Zeitpunkt zu garantieren. Der Zähler und die Stromleitungen verbleiben auch nach dem erfolgten Stromanbieterwechsel im Besitz des Netzbetreibers. Die Zählerstände werden weiterhin vom lokalen Stromversorger oder vom neuen Stromanbieter abgelesen. Eventuell anfallende Wartungsarbeiten erfolgen durch den Netzbetreiber. Bei einem Wechsel sind technische Arbeiten am Stromzähler nicht nötig. Ein Wechsel des Stromanbieters ist also völlig risikolos und spart jeden Monat bares Geld:

 
TÜV geprüfte Benutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und Funktionalität
Ihre Postleitzahl*
 
Richtwerte:
Single 2.000 kWh
2-Personen 3.500 kWh
4-Personen 5.000 KWh
Großfamilie 8.000 KWh
Jährlicher
Stromverbrauch*
  kWh
Zahlweise/Abschlagszahlung
Vertragslaufzeit
Nutzung    
   
   
   
   
   
 
* Pflichtfeld


Beim Anbieterwechsel sind folgende Angaben durch den Stromkunden unerlässlich:

  • Gewünschter Liefertermin
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Name des örtlichen Versorgers
  • Kundennummer

Bei einem erstmaligen Stromanbieterwechsel beträgt die Kündigungsfrist lediglich einen Monat. Die Kündigung sollte schriftlich zum Monatsende erfolgen. Diese Kündigungsfrist gilt, wenn der Stromkunde erstmalig den Stromanbieter wechselt. Bei einem mehrmaligen Stromanbieterwechsel erhält der Kunde einen Sondervertrag. Der Sondervertrag beinhaltet eine längere Kündigungsfrist und eine Mindestlaufzeit.

Ein Wechsel des Stromanbieters ist somit völlig unkompliziert und unbürokratisch. Der Wechsel kann vom bisherigen, aber auch vom neuen Stromversorger durchgeführt werden. Unter den bis zu 900 Stromanbietern bundesweit, kann sich der Kunde vorab den für ihn günstigsten Tarif aussuchen. Es lohnt sich, die unterschiedlichen Anbieter und ihre Angebote genau zu studieren, da somit Ersparnisse von mehreren hundert Euro jährlich zu erzielen sind.